Geschäftsbedingungen für Adressvermietung

Für die Adressvermietung gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen: 

 Die Geschäftsbedingungen von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen werden von uns, auch ohne schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt. 

1. Zahlungsbedingungen 

Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG behält sich das Eigentumsrecht an den zur Verfügung gestellten Adressen vor. Eine Lieferung von Adressen oder Durchführung von Dienstleistungen erfolgt i.d.R. gegen Vorkasse. Wird Adressmaterial ohne Vorkasseleistung zur Verfügung gestellt oder eine Kampagne ohne vorherige Zahlung der vereinbarten Honorare durchgeführt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt zur vollständigen Begleichung derselben. Die in der jeweiligen Rechnung festgelegten Bedingungen sind für eine ordnungsgemäße Leistungserfüllung maßgeblich.

2. Lieferung 

Die Aussendung von Adressen finden i.d.R. innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang bzw. Zahlungsnachweis statt. Adressen,  die an den Kunden geliefert werden, werden ausschließlich per E-Mail versendet. 

3. Auftragsbestätigung 

Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche erfolgende Bestätigung des Auftrags (Auftragsbestätigung). Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Wird ein Auftrag nach Rücksendung der unterzeichneten Auftragsbestätigung storniert, stellen wir 30% des Auftragswertes als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung in Rechnung.

 4. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftung

Der Ersatz von Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschuldenbei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur soweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung für Schäden, und Ansprüche, auch Dritter, gelten maximal in Höhe des Auftragswertes. 

5. Adressenlieferung bzw. -versand, Eigentumsvorbehalt, Retouren

Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Adressdateien kann Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür bieten, dass in unseren Adressdateien zum Zeitpunkt der Auslieferung der Adressen oder Durchführung von Dienstleistungen sämtliche Anschriften postalisch richtig bzw. aktuell sind. Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG kann nicht gewährleisten, dass ein Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich bei der Erfassung oder der letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Aus diesem Grund liefert bzw. versendet Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG in der Regel bis zu 10 % mehr oder weniger Adressen. 

6. Adressennutzung, Verbot des Weiterverkaufs 

Die Adressen sind zur einmaligen eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion des Bestellers unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes bestimmt. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Anschriften von Personen, die auf Werbung des Kunden bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Kunden keiner Beschränkung. An den von uns gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gem. § 87bUrhG, sie dürfen daher nur in dem mit Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG vereinbarten Umfang genutzt werden. Für jede vom Kunden zu vertretende Adressenverwendung unter Verstoß gegen dieses Verwendungsverbot zahlt der Besteller an Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrags, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Der Kunde hat für jeden Fall der von ihm zu vertretenden unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 100.000,00 an Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt. Die Einhaltung der Verwendungsbeschränkungen wird durch Kontrolladressen überwacht, welche jeweils in die Adressen eingearbeitet sind. 

7. Agenturen, Listbroker und Telemarketingunternehmen 

Agenturen und/oder Listbroker dürfen das von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellte Adressmaterial grundsätzlich nur an einen Kunden zur einmaligen Nutzung weitergeben. Das durch die Agentur / den Listbroker erworbene Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Adressdaten überträgt sich somit auf den Kunden der Agentur / des Listbrokers. Die Agentur / der Listbroker hat demnach kein Nutzungsrecht an dem Adressmaterial, es sei denn, das Adressmaterial wird zur eigenen Verwendung erworben. Grundsätzlich darf das zur Verfügung gestellte Adressmaterial nur im vertraglich vereinbarten Umfang (Nutzungsrecht)verwendet werden. Agenturen und/oder Listbroker verpflichten sich, der Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG Auskunft über den Empfänger des Adressmaterials zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass der Adressempfänger das zur Verfügung gestellte Adressmaterial nur im vereinbarten Umfang nutzt. Vertragspartner -und somit ggf. schadensersatzpflichtig der Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG ist die Agentur / der Listbroker. 

8. Ablehnungsbefugnis 

Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG besitzt das Recht, jederzeit erteilte Aufträge abzulehnen.

9. Rechtegewährleistung 

Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechteverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. 

10. Gewährleistung von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG

Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Durchführung von Adressrecherchen. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, immer eine von Fehlern vollkommen freie Adressdatei zur Verfügung zu stellen.

11. Reklamationen 
Der Auftraggeber hat Reklamationen an den gelieferten Datensätzen Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG unverzüglich nach Lieferung mitzuteilen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Lieferung als genehmigt. 

12. Haftung 

Eine Haftung von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug,Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften. Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, haftet Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG höchstens bis zur Höhe des Preises des Auftrages. Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nichtgesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt. Soweit nicht anders vereinbart, ist dies auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

13. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zu Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist der Firmensitz von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichenRechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG. Soweit Ansprüche von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Pro Bono Fundraising GmbH & Co. KG vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst Nahe kommt.

 Stand der Information: Juni 2009