Bußgeldmarketing

Bußgeldmarketing bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die eine gemeinnützige Körperschaft im Bereich der Werbung, Zuweiserbindung und der Bußgeldverwaltung initiiert, um Geldauflagen für die Finanzierung ihrer Arbeit zu erschließen


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 Das Gesamtvolumen der Bußgeldzuweisungen von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden wird auf ca. 100 Millionen Euro jährlich geschätzt. Je nach Gerichtsbezirk werden zwischen 30 und 70 Prozent des Geldbußenaufkommens gemeinnützigen Körperschaften zugewiesen. überregional tätige Organisationen haben einen geschätzten Anteil in Höhe von 20 bis 40 Prozent der Zuweisungen. Damit besteht auch für nur regional tätige Organsiationen eine große Chance durch Geldauflagen begünstigt zu werden.

Bundesweit werden jährlich ca. 130000 Verfahren nach § 153 a StPO gegen eine Geldauflage (Bußgeld) eingestellt. Zuweisungsberechtigt sind Richter/-innen, die in Strafkammern tätig sind. Von den ca. 15.000 Richter/-innen in Deutschland sind dies z. Zt. ca. 4900.  Darüberhinaus sind die ca. 5100 Staatsanwälte/-innen ebenfalls in einer solchen zuweisungsberechtigten Funktionen tätig.

Wir entwickeln für gemeinnützige Organisationen individuelle Marketingkonzepte, helfen beim Aufbau der Organisation und Verwaltung, konzipieren Werbemaßnahmen und -mittel. Mit Hilfe unserer jahrelangen Marketingaktiviäten haben wir eine umfangreiche undefinedBußgelddatenbank aufgebaut, die wir gemeinsam mit unseren Kunden nutzen, um eine personalisierte Ansprache von potentiellen Zuweisern zu erreichen. 

Wir liefern Ihnen z. B. alle zuweisungsberechtigten Richter/-innen oder Staatsanwälte/-innen geordnet nach Gerichtsbezirken deutschlandweit. Diesen Adressservice können Sie gerne bei uns anfragen - senden Sie uns einfach eine E-Mail oder lassen Sie sich unverbindlich telefonisch beraten.