Reklame oder Marketing?
Unsere Agentur hat das neue Monitoring-Marketing für Geldauflagen entwickelt. Statt Zuweiser ohne Bezug zu ihrem individuellen Informationsbedarf mit "Reklame" in Form von Mailings mit der Bitte um Zuweisungen von Geldauflagen zu bewerben, generieren wir aktuelle Strafverfahren, bei denen gemeinnützige Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen in Betracht kommen.
Ein Beispiel:
Selten hat ein Verfahren, dass gegen Geldauflagen eingestellt wurde, ein so medienwirksames Echo erfahren, wie der Mannesmann-Prozess. Unsere Agentur, die im Rahmen unseres Monitoring von Ermittlungs- und Strafverfahren die entsprechenden Daten zur Verfügung gestellt hatte, wurden mit zahlreichen Anfragen in kürzester Zeit kontaktiert. Von den ca. 150 gemeinnützigen Organisationen, die uns in diesem Zusammenhang um die Bereitstellung der entsprechenden Daten gebeten hatten, wurden 18 Organisationen Beträge in Höhe von 243.000 Euro zugewiesen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Zuweisung von 13.500 Euro. Insgesamt wurden 363 gemeinnützigen Organisationen 3,2 Millionen Euro zugewiesen, dies entspricht einer durchschnittlichen Geldzuweisung von 8815 Euro. Damit lagen unsere Kunden um rund 35 Prozent über der Durchschnittszuweisung.
Mit unserem "Monitoring-Marketing" wird im Bußgeldmarketing erstmals eine neue systematische und strukturierte Möglichkeit geschaffen, anlassbezogen potentielle Zuweiser zu recherchieren, denen aktuell ein Angebot unterbreitet wird, einer gemeinnützigen Organisation "fallbezogen" eine Geldauflage zuzuweisen. Wenn auch Sie Interesse an unserem Monitoring-Marketing haben, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Senden Sie hierzu eine kurze Anfrage per Email an info(at)pro-bono.info